An den Gemeinderath zu Bach
Schullehrer Fischer hat sich schon früher beim Oberamt beschwert, daß ihm sein Besoldungs??fu? auf den 1. April 1838 mit 39 Gulden 40 Pfennig, vorenthalten worden sei; und der Gemeinderath hat die an ihn erlassene Aufforderung sich dahin erlklärt, das die Besoldungsvorenthaltung bloß deswegen geschehen sei, weil ihm - dem Schullehrer - die Schulconferenzkosten irriger weise doppelt bezahlt worden seien. Da nun schon seit längerer Zeit, weder von dem Gemeinderath, noch von dem Schullehrer selbst zur Sprache gebracht wurde, so hat der erstere innerhalb 8 Tagen über den Stand der Sache Bericht einher (?) zu erstatten. übrigens wird .... noch bemerkt, daß, die Schulconfenrenzkosten nicht länger als bis zum 22. Dezember 1837 mit 20 Pfennig je Entfernungsstund zum Conferenzort ausbezahlt worden sind, ein Anspruch auf Entzug des Zuvielbezahlten sich nicht begründen lassen würde.
Ehingen, der 13. Juni 1839
[dem k.: hoch...Oberamt Ehingen über nebenstehendes wird berichtet daß der Schullehrer Fischer schon längst befridiget ist, und unterligt im geringsten keinem anstand.
welcher bekräftiget
Bach den 17. Juni 1839 Gemeinderat Schuldtheis Stetter]
Schullehrer Fischer hat sich schon früher beim Oberamt beschwert, daß ihm sein Besoldungs??fu? auf den 1. April 1838 mit 39 Gulden 40 Pfennig, vorenthalten worden sei; und der Gemeinderath hat die an ihn erlassene Aufforderung sich dahin erlklärt, das die Besoldungsvorenthaltung bloß deswegen geschehen sei, weil ihm - dem Schullehrer - die Schulconferenzkosten irriger weise doppelt bezahlt worden seien. Da nun schon seit längerer Zeit, weder von dem Gemeinderath, noch von dem Schullehrer selbst zur Sprache gebracht wurde, so hat der erstere innerhalb 8 Tagen über den Stand der Sache Bericht einher (?) zu erstatten. übrigens wird .... noch bemerkt, daß, die Schulconfenrenzkosten nicht länger als bis zum 22. Dezember 1837 mit 20 Pfennig je Entfernungsstund zum Conferenzort ausbezahlt worden sind, ein Anspruch auf Entzug des Zuvielbezahlten sich nicht begründen lassen würde.
Ehingen, der 13. Juni 1839
[dem k.: hoch...Oberamt Ehingen über nebenstehendes wird berichtet daß der Schullehrer Fischer schon längst befridiget ist, und unterligt im geringsten keinem anstand.
welcher bekräftiget
Bach den 17. Juni 1839 Gemeinderat Schuldtheis Stetter]